Inklusion
Wenn Sie möchten dass Ihr Kind inklusiv beschult wird, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. (Tel: 07391 770020 oder info[@]schmiechtalschule.de)
- Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im August 2015 wurde das Schulgesetz dahingehend geändert, dass die Pflicht zum Besuch der Sonderschule aufgehoben wurde.
- Eltern können künftig selbst entscheiden, ob ihr Kind mit festgestelltem Förderbedarf, an einer Regelschule inklusiv, oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum beschult werden soll.
- Eltern können aber nicht entscheiden, an welcher Schule das inklusive Angebot eingerichtet wird.
- Die Entscheidung trifft das zuständige staatliche Schulamt zusammen mit den Eltern in einer Bildungswegekonferenz.
- Ob ein Förderbedarf besteht wird in einem Gutachten festgestellt, das die Eltern, oder die zuständige Schule (unter Einbeziehung der Eltern) in Auftrag geben kann.
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